CDU-Eichenzell beantragt Änderung der Straßenbeitragssatzung – mehr Transparenz und Erleichterung für die Bürger

20.09.2016

Am 15. September informierte Frau Rechtsanwältin Rauscher, Mitarbeiterin des Hessischen Städte- und Gemeindebundes die Eichenzeller Kommunalpolitiker über die Möglichkeit der Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge. Bei den bislang geltenden Straßenbeitragssatzungen werden bei Neubau oder Sanierung von Gemeindestraßen die an dieser Straße wohnenden Anlieger an den Kosten beteiligt. Die Gemeinde trägt immer 25% der Baukosten, bei innerörtlichen Durchgansstraßen 50%. Der Rest wird auf die Anlieger, entweder nach Grundstücksgröße oder nach Geschossfläche verteilt. Dabei können zum Teil erhebliche Beträge auf die Grundstückseigentümer zukommen. Dafür entsteht ein solcher Beitrag im Normalfall nur etwa alle vierzig bis fünfzig Jahre.

Bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen, zahlen z.B. die Anlieger eines ganzen Ortsteils, wenn in diesem Ortsteil eine Straße saniert wird, unabhängig davon, ob er an dieser Straße wohnt oder nicht. Dies bedeutet, das bei diesem System die Grundstückseigentümer z.T. jährlich Beiträge zahlen müssen, die dann allerdings nicht so hoch ausfallen wie bei dem bisher bewährten System.  

Bei der Vorstellung der Vor- und Nachteile der Systeme wurden die Probleme und Risiken deutlich, die eine Umstellung der Satzung auf wiederkehrende Beiträge mit sich bringt. Viele rechtliche Fragen sind bislang ungeklärt, eine Umstellung der Satzung ist langwierig und kostenintensiv. Deshalb steht die CDU-Fraktion einer solchen Änderung auch ablehnend gegenüber.

In der Diskussion wurde auch deutlich, dass durch eine Änderung des Kommunalen Abgaben Gesetzes (KAG) nunmehr eine vereinfachte Form der Ratenzahlung auf fünf Jahre gestreckt, mit niedrigeren Zinsen möglich ist. Bislang war Vielen nur die Möglichkeit der Stundung bekannt. Ein Blick in die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Eichenzell zeigt, dass die verschiedenen Möglichkeiten der Begleichung einer Beitragsschuld dort nicht explizit aufgeführt sind. Zwar stehen die Mitarbeiter der Verwaltung ratsuchenden Bürgern bei den Möglichkeiten der Beitragszahlung hilfreich und beratend zur Seite, doch die entsprechenden Möglichkeiten sollten auch in der Satzung deutlich sichtbar sein. Es ist dem Bürger nicht zuzumuten, dass er in einem solchen Fall in verschiedenen Gesetzen forschen muss was dort zum Thema „Begleichen einer Beitragsschuld“ steht, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Joachim Bohl. Vielmehr sollte für jeden Interessierten auf den ersten Blick erkennbar sein das es hier verschiedene Möglichkeiten gibt die Beiträge zu begleichen. Die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Eichenzell ist auf der Internetseite der Gemeinde von Jedermann einzusehen und sie ist im Gegensatz zu einem Gesetz kürzer und übersichtlicher. Deshalb ist ein Hinweis in der Satzung sinnvoll und richtig.

Zusätzlich will die CDU-Fraktion bei der Verzinsung der Beiträge den Bürgern weiter entgegenkommen. Statt der im Gesetz vorgeschlagen 3% Zinsen über dem Basiszinssatz, möchte die CDU nur 2% über dem Basiszinssatz festschreiben. Damit würden für die Beiträge zur Zeit nur 1,17% Zinsen fällig. Dies ist gegenüber der Stundung mit 6% eine erhebliche Ersparnis für die betroffenen Bürger. Die CDU-Fraktion möchte diese Änderungen in der Straßenbeitragssatzung festschreiben, damit jeder Bürger die notwendigen Informationen erhält und damit bei aktuellen und zukünftigen Baumaßnahmen zur Anwendung kommen kann. Detailfragen kann man bei Bedarf mit den zuständigen Sachbearbeitern in der Verwaltung klären, die hier den Betroffenen hilfreich zur Seite stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Bohl

Fraktionsvorsitzender